Finanzbuchhaltung
Unsere Mitarbeiter kümmern sich von A bis Z um Ihre Finanzbuchhaltung. Von der Einrichtung Ihres Kontenplans bis zum Erstellen des Jahresabschlusses. Ob Sie uns Ihre ganze Buchführung anvertrauen oder nur Teile davon, wir gehen auf Ihre Bedürfnisse sowie Wünsche ein.
Ob wir diese Aufgabe bei uns erledigen oder auf Ihren Wunsch bei Ihnen vor Ort ist Ihnen überlassen. Meist hängt diese Entscheidung von der Grösse, den Möglichkeiten und den Ressourcen ab.
Wir arbeiten mit folgenden Buchhaltungsprogrammen:
Mehrwertsteuer-Vertretung
Seit dem 1. Januar 2018 sind ausländische Unternehmen, die weltweit einen Jahresumsatz von CHF 100'000 erreichen, ab dem ersten erwirtschafteten Franken in der Schweiz MWST-pflichtig.
Erzielen Sie durch Kleinsendungen in die Schweiz, welche nicht der Einfuhrstuer unterliegen, einen Umsatz von CHF 100'000, werden Sie ab dem 1. Januar 2019 MWST-pflichtig.
Nicht der Einfuhrsteuer unterliegen Sendungen, deren Einfuhrsteuer CHF 5 nicht übersteigen.
(Warenwert CHF 65 bei 7.7% MWST; Warenwert CHF 200 bei 2.5% MWST)
Die Bestellung eines MWST-Vertreters in der Schweiz ist für ausländische Unternehmen mit MWST-Pflicht zwingend.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr Informationen dazu benötigen.
Lohnbuchhaltung
Wir entlasten Sie von der monatlichen Lohnadministration und übernehmen folgende Arbeiten für Sie:
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Führen der Lohnbuchhaltung
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Erstellen der Lohnabrechnungen
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Lohnsummendeklarationen
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Erstellen der Lohnausweise für die Steuererklärung
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Quellensteuerabrechnungen
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Erstellen von Spesenreglementen
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Diverse Lohnadministration
Revision
Die Revision durch zugelassene Revisoren gibt Sicherheit für Ihr Unternehmen, Ihre Finanzierung, Ihre Kennzahlen, Ihre Planung und Budgetierung.
Eine Chance die Sie nutzen sollten.